AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Unterricht findet in der Musikschule oder in der Außenstelle statt.

  2. Die Dauer des Musikunterrichtes richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Pro Jahr wird eine Mindestanzahl von 36 Unterrichtseinheiten gegeben.

  3. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichtes.

  4. Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers muß die Leitung der Musikschule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung keine Gebühren erhoben.

  5. Der durch etwaige Verhinderung der Lehrer ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt bzw. vergütet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch die jeweils gleiche Lehrkraft besteht nicht.

  6. Die Jahreskursgebühr beinhaltet mindestens 36 Unterrichtseinheiten und kann in 12 gleichen, monatlichen Teilraten entrichtet werden. Diese sind jeweils bis zum 5. eines jeden Monats ab Vertragsbeginn im Voraus fällig.

    6.1. Mahnentgelte

    Die 1. Mahnung erfolgt nach 14 Tagen Zahlungsverzug mit 2,00 Euro Säumniszuschlag,die 2. Mahnung erfolgt nach weiteren 14 Tagen Zahlungsverzug mit 2,00 Euro Säumniszuschlag und 5 Euro Mahngebühren.Das weitere Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schule ist berechtigt bei Nichtzahlung der Entgelte den Unterricht auszusetzen.
    Da es sich um eine Ratenzahlung handelt, ist die monatliche Unterrichtsgebühr durchgehend auch in den Ferien fällig. Die Teilbeträge beziehen sich nicht auf die tatsächlich anfallenden Unterrichtsstunden des jeweiligen Monates, sondern ausschließlich auf die Zwölfteilung der Jahresgebühr.

  7. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann ordentlich erstmalig 6 Monate nach Unterrichtsbeginn zum Monatsende beidseitig gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung jeweils zum 31.1. und 31.7. möglich.

    Die Kündigung muß spätestens 6 Wochen vor dem Kündigungstermin bei der Musikschule Schwarz-Weiss schriftlich eingegangen sein.

  8. Die Musikschule ist berechtigt im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Dies gilt auch für Bild– und Schallaufzeichnungen der Medien (Presse, Rundfunk, Internet u.a.).

  9. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  10. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten Dresden.

Diese Schulordnung tritt am 01.07.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulordnung von 2011 außer Kraft.